1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 1. April 2025 beim Bezirksgericht Aarau Anklage gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) wegen mehrfacher Drohung zum Nachteil seiner Ehefrau A._____ (fortan: Beschwerdeführerin). Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte, der Beschuldigte sei für die mutmasslich am 28. Juni 2023 und am 19. und 20. August 2023 begangenen Taten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren zu verurteilen. Zudem sei ihm die Weisung zu erteilen, während der Dauer der Probezeit ein Lernprogramm zur Gewaltprävention zu absolvieren sowie sich einer Psychotherapie zu unterziehen.