Dafür wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Mai 2022 u.a. wegen versuchter Nötigung und Tätlichkeiten rechtskräftig verurteilt (ZMG-Akten act. 79 ff.). Damit brachte der Beschwerdeführer zum Ausdruck, dass er geneigt ist, auf ihm oder Angehörigen seiner Familie tatsächlich oder vermeintlich widerfahrenes Unrecht mit der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu reagieren.