_, den Bruder des Beschwerdeführers, geschossen und ihn verletzt hatte. Ungefähr einen Monat vorher war es gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers bereits zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung gekommen, bei der sein Bruder BA._____ und sein Cousin G._____ von Mitgliedern der Familie D._____ mit Messern angegriffen worden sein sollen und in deren Verlauf angeblich aus Notwehr jemand aus der Familie D._____ verletzt worden sein soll. Die Gründe für den Konflikt zwischen den Familien konnte oder wollte der Beschwerdeführer nicht nennen (ZMG-Akten act. 63 f.). Offensichtlich ist jedenfalls, dass es sich um eine Fehde zwischen den Familien handelt.