Die erwähnte Drohung äusserte der Beschwerdeführer nicht direkt nur gegenüber Mitgliedern der betroffenen Familie D._____, sondern vor allen im Café anwesenden Personen, von denen er nach eigener Aussagen niemanden kannte, und unterstrich sie durch Randalieren, indem er Besteck, Drucker und Dekoration zu Boden warf und dadurch beschädigte. Nach eigenen Angaben wollte der Beschwerdeführer seine Wut herauslassen. Dieser Vorfall im Restaurant "H._____" ereignete sich kurze Zeit nachdem mutmasslich CD._____ auf BA._____, den Bruder des Beschwerdeführers, geschossen und ihn verletzt hatte.