5.3.2. 5.3.2.1. Gemäss den oben erwähnten Aussagen von F._____ (die letztlich der Sachrichter zu würdigen haben wird) hat der Beschwerdeführer in "H._____" lautstark nach Mitgliedern der Familie D._____ gefragt und die Absicht geäussert, die Familie D._____ töten zu wollen. Der Beschwerdeführer erachtete es anlässlich der Eröffnung der Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach als möglich, dies gesagt zu haben (ZMG-Akten act. 63, Antwort auf Frage 56: "Es kann sein, ich weiss es aber nicht."), weshalb der Umstand, dass es sich bei F._____ um die Schwester der Lokalinhaberin und Tante des mutmasslichen Schützen handelt (so Beschwerde Rz.