G._____, ein weiterer Cousin des Beschwerdeführers, sagte am 28. April 2025 gegenüber der Kantonspolizei Aargau aus, als sie wegen der Polizei nicht näher an den Tatort hätten gehen dürfen, seien sie ins Auto gestiegen, um nach Hause zu fahren. Der Beschwerdeführer sei in Richtung Stadt gefahren. Dann habe der Beschwerdeführer bei "H._____" angehalten, um zu schauen, ob da jemand sei. Es habe überall Polizisten gehabt, - 12 -