Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Eröffnung der Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 28. April 2025 an, er sei mit seinem Cousin L._____ in S._____ beim Coiffeur am Warten gewesen, als ihn sein Bruder CA._____ um ca. 13.30 Uhr angerufen und ihm erzählt habe, dass er und der andere Bruder BA._____ von der Familie D._____ angeschossen worden seien und dabei der Bruder getroffen worden sei. Daraufhin seien er und L._____ zum Tatort nach Q._____ gefahren. Dort sei bereits G._____ gewesen. Nachdem ihn die Polizei weggeschickt habe, habe er G._____ zu ihm nach Hause nach R._____ bringen und von dort weiter nach T._____ zu seinen Eltern fahren wollen.