5.3. 5.3.1. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass am 26. April 2025 um 13.50 Uhr der Kantonspolizei Aargau eine Schussabgabe mit einer verletzten Person in Q._____ gemeldet wurde. Bei der verletzten Person handelte es sich um BA._____, den Bruder des Beschwerdeführers.