dieses liege an der Wegstrecke vom originären Tatort nach R._____. Sodann sei mit F._____ ein Familienmitglied der I._____ anwesend gewesen. Wie diese selbst ausgesagt habe, habe er sie aber zu keinem Zeitpunkt angegriffen, obwohl er die Möglichkeit gehabt hätte, sich diverser Messer zu behändigen. Auch habe er beim Eintreffen der Polizei nicht etwa die Flucht ergriffen, um hiernach trotzdem noch jemanden angreifen zu können. Der Beschwerdeführer habe lediglich Antworten gewollt, weil er sich die Aggressionen und die jüngste Schussabgabe gegen seinen Bruder bis heute nicht erklären könne.