auf die Aussagen der Geschädigten F._____ habe er gedroht, die gesamte Familie D._____ umzubringen. Gestützt auf die Aussagen des Beschwerdeführers sowie der Geschädigten F._____ und die eingereichten Akten sei der dringende Tatverdacht hinsichtlich der Drohung sowie der Sachbeschädigung gegeben.