b) der Beschwerdeführer hat eine elektronische Fussfessel mit GPS- Überwachung zu tragen, wobei das Bewegungsfeld durch die Vollzugsdienste auf den Wohnort ([…]), sein Geschäft (E._____ AG, […]) und die direkten Verkehrswege dazwischen zu beschränken sind. Gleichzeitig seien die Vollzugsdienste zu ermächtigten, den Aufenthaltsbereich situativ und temporär auf einzelne Baustellen, auf denen der Beschwerdeführer seine Arbeit verrichtet, zu erweitern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." -3-