2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer aus der Haft zu entlassen und es seien einstweilen auf drei Monate befristet folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: a) Dem Beschwerdeführer wird verboten, mit in erster Linie mit CD._____ verwandten Personen auf irgendeine Weise in Kontakt zu treten oder sich ihnen bewusst näher als 100 m zu nähern. Die Personen sind durch die Beschwerdegegnerin zu bezeichnen;