52 StGB) geltend zu machen gedenkt, ist er mit Blick auf die in der Beschwerdeschrift vorgetragenen Argumente ohne Weiteres in der Lage, diese auch anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden sachgerecht geltend zu machen. Tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten, welche den Beschwerdeführer im Hauptverfahren vor Probleme stellen könnten bzw. denen der Beschwerdeführer allein nicht gewachsen wäre, bestehen im Ergebnis nicht.