Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden überwiesen. Der Strafbefehl gilt als Anklageschrift (Art. 356 Abs. 1 StPO), womit die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg im Hauptverfahren vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Rheinfelden für den Beschwerdeführer folglich einen Schuldspruch wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung und als Sanktion eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie eine Busse beantragt.