2.3. 2.3.1. Der Beschwerdeführer hat sich gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg der Erschleichung einer falschen Beurkundung schuldig gemacht. Konkret soll der Beschwerdeführer im Februar 2024 beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau wissentlich und willentlich ein Duplikat seines Führerausweises, versehen mit seinen eigenen, richtigen Personalien aber dem Foto seines Bruders, C._____, beantragt und mit nachfolgender Ausstellung vom 28. Februar 2024 erschlichen haben.