Letzterer könne sich erheblich negativ auf seine berufliche Zukunft auswirken. Er sei rechtlich nicht geschult und nicht in der Lage, sich wirksam gegen den Vorwurf zu verteidigen. Insbesondere müssten rechtlich komplexe Fragen zur Beweislast und zur Glaubhaftmachung eines Versehens bewertet werden. Auch stünden seine Aussagen in deutlichem Widerspruch zum Polizeirapport. Die dortigen Erkenntnisse -4-