2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Anordnung der amtlichen Verteidigung vom 14. April 2025 mit Verfügung vom 23. April 2025 ab und überwies gleichentags den Strafbefehl vom 21. März 2025 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 25. April 2025 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. Mai 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte um deren Aufhebung sowie um Bewilligung der amtlichen Verteidigung.