in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 21. März 2025 verurteilte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 90.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 2'250.00, Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage.