2. 2.1. Mit Eingabe vom 25. April 2025 stellte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q._____ im Namen des Bezirksgerichts Q._____ bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung des Ausstands und Überweisung des Verfahrens an ein anderes Bezirksgericht. 2.2. Die Staatsanwaltschaft R._____ beantragte mit Eingabe vom 5. Mai 2025 die Gutheissung des Ausstandsgesuchs. 2.3. Mit Eingabe vom 12. Mai 2025 teilte der Beschuldigte mit, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werde, jedoch die Ausführungen des Bezirksgerichts Q._____ nicht bestritten würden. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: