1. Am 9. April 2025 überwies die Staatsanwaltschaft R._____ den gegen A._____ (fortan: Beschuldigter) wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zufolge Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse sowie Inverkehrbringens eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand ausgefällten Strafbefehl vom 3. Dezember 2024 samt dessen Einsprache vom 7. Dezember 2024 (Postaufgabe am 9. Dezember 2024) an das Bezirksgericht Q._____ zur Durchführung des Hauptverfahrens.