1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 15. April 2025 aufgehoben, Rechtsanwalt Pascal Schürch als amtlicher Verteidiger entlassen und mit sofortiger Wirkung Advokat Benjamin Appius als amtlicher Verteidiger eingesetzt. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)