Legt man diesen vom Bundesgericht selbst genannten Massstab an (vgl. dazu E. 2.2 oben), so ist ein Anwaltswechsel angezeigt. Im Übrigen hat auch das Familiengericht des Bezirksgerichts Lenzburg den Anwaltswechsel erlaubt (vgl. Entscheide des Familiengerichts des Bezirksgerichts Lenzburg je vom 30. April 2025 betreffend Änderung einer Massnahme). Schliesslich wird im strafrechtlichen Verfahren durch eine neue amtliche Verteidigung kaum Mehraufwand anfallen, da Advokat Benjamin Appius mit dem Fall bereits vertraut ist.