Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann unter diesen Umständen noch keine Störung des Vertrauensverhältnisses angenommen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_115/2021 vom 3. Mai 2021 E. 3.2). Da die entzogenen Aufenthaltsbestimmungsrechte über die fünf gemeinsamen Kinder des Beschwerdeführers sowie der Mitbeschuldigten (Ehefrau) allerdings wiedererteilt wurden (vgl. Entscheide des Familiengerichts des Bezirksgerichts Lenzburg je vom 30. April 2025 betreffend Änderung einer Massnahme), ist – auch wenn nicht feststeht, dass der ursprüngliche Entscheid falsch war und unklar ist, inwieweit die Vertretung der Eltern durch Advokat Benjamin Appius für die