3. 3.1. 3.1.1. Mit seinem Gesuch vom 14. April 2025 (Verfahrensakten, act. 251.2) begründete der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung damit, dass das Vertrauensverhältnis zu seinem amtlichen Verteidiger erheblich gestört sei. Er sei mit der Vertretung von Rechtsanwalt Pascal Schürch im parallel laufenden kindesschutzrechtlichen Verfahren unzufrieden, da ihm mit Entscheid vom 19. März 2025 das Aufenthaltsbestimmungsrecht über seine fünf Kinder entzogen worden sei, wobei Rechtsanwalt Pascal Schürch keine Beweisanträge gestellt und keine Rechtsmittel ergriffen habe.