3.3. Mit Eingabe vom 20. Mai 2025 verzichtete Rechtsanwalt Pascal Schürch unter Verweis auf die bisher im Vorverfahren gestellten Rechtsbegehren auf die Stellung von Anträgen. 3.4. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragte mit Beschwerdeantwort vom 20. Mai 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: