Aufenthaltsbestimmungsrecht über seine fünf Kinder entzogen worden sei, wobei Rechtsanwalt Pascal Schürch keine Beweisanträge gestellt und keine Rechtsmittel ergriffen habe. 2.3.4. Am 14. April 2025 leitete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Gesuch von A._____ um Wechsel der amtlichen Verteidigung an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter. 2.3.5. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 15. April 2025 ab.