Mit zwei Entscheiden des Familiengerichts des Bezirksgerichts Lenzburg je vom 19. März 2025 betreffend Prüfung einer Massnahme wurde u.a. der superprovisorisch verfügte Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts über die fünf gemeinsamen Kinder B._____, C._____, D._____, E._____ und F._____ gemäss Art. 310 Abs. 1 ZGB bestätigt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 19. März 2025 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ersuchte Rechtsanwalt Pascal Schürch im Namen von A._____ um Ernennung zum amtlichen Verteidiger im Strafverfahren gegen A._____.