Unfallszeitpunkt für Sicherheitsbelange verantwortlichen Personen nicht ausgeschlossen. Ob der Beschuldigte – wie er geltend macht – vorliegend tatsächlich organisatorisch die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen für den Fertigungsbetrieb an den Fertigungsleiter delegierte bzw. delegieren durfte und damit seiner Pflicht nachgekommen ist, gilt es von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten abzuklären. Aus den Akten ergibt sich jedenfalls nicht abschliessend die zum Unfallzeitpunkt relevante Unternehmensorganisation sowie die Verantwortlichkeit für Schulung, Instruktion und Überwachung der Mitarbeiter. Da der Mitbeschuldigte E._____ als Fertigungsleiter bei der C.__