Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten liegt auch nicht auf der Hand, dass der Beschwerdeführer die Verwendung des Reitstocks als für die Sicherheit relevant verstanden hat. Es ist ebenfalls denkbar, dass der Beschwerdeführer lediglich um die offensichtlichere Funktion des Reitstocks wusste, nämlich die Stabilisierung und Abstützung des sich drehenden Rohrs der Präzision wegen, um an diesem mit Hilfe der Drehmeissel und dem Meisselhalter präzise Schnittbewegungen durchzuführen.