Der Beschuldigte argumentiere mit Hinweis auf den Polizeirapport, dass die Drehbank nach dem Unfall nicht verändert worden sei. Dies werde bestritten. Den Ausführungen des Beschuldigten zufolge sei der Reitstock sodann nicht fixiert gewesen und ganz nach hinten gefahren worden. In dieser Stellung lasse sich unmöglich ein Tauchrohr polieren. Es könne sich entsprechend unmöglich um die Ausgangsposition handeln. Es gebe keinen Grund, weshalb der Beschwerdeführer den Reitstock während dem Arbeitsvorgang hätte lösen sollen. Es werde sodann bestritten, dass das Werkstück bereits fertig poliert gewesen sei.