Eine Instruktion über die Sicherung des Reitstocks hätte nicht verhindert, dass der Beschwerdeführer vergessen würde, den Reitstock zu verwenden. Weil der Beschwerdeführer um die Wichtigkeit des Reitstockes gewusst habe, müsse davon ausgegangen werden, dass es die Vergesslichkeit oder Unachtsamkeit des Beschwerdeführers gewesen sei, die zum Unfallereignis geführt habe.