3.2. Der Beschwerdeführer macht beschwerdeweise geltend, der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten könne nicht gefolgt werden, wenn sie in Anwendung der "sektoralen Garantestellung" davon ausgehe, dass dem Geschäftsführer der C._____ AG keine Sicherheitsverantwortung zukomme bzw. dass er diese an den Fertigungsleiter und damit an den Mitbeschuldigten E._____ delegiert bzw. übertragen habe. Dabei handle es sich um reine Mutmassungen. Es liege sodann weder ein Organigramm der C.___