Zwar trifft es zu, dass im Bericht IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau betreffend den Mitbeschuldigten C._____ mit Rapport-Datum 19. September 2024 festgehalten wurde, dass die gesicherten Daten während eines Jahres ab Rapport-Datum gespeichert würden. Allerdings wurde gleichzeitig festgehalten, falls eine längere Sicherung der Daten seitens der Justizbehörden gefordert werde, ein entsprechender Auftrag innerhalb dieses Zeitraums zu stellen sei (Beschwerdebeilage [BB] 8, S. 13).