Soweit er behauptet, die gesicherten Daten, demnach Beweise, drohten verlustig zu gehen, da sie gemäss Rapport vom 19. September 2024 nur während eines Jahres nach Rapporterstellung aufbewahrt würden, kann ihm nicht gefolgt werden. Zwar trifft es zu, dass im Bericht IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau betreffend den Mitbeschuldigten C._____ mit Rapport-Datum 19. September 2024 festgehalten wurde, dass die gesicherten Daten während eines Jahres ab Rapport-Datum gespeichert würden.