Es mache den Anschein, dass hier selektiv Chats entfernt worden seien. Eine Überprüfung sei ihm aufgrund fehlender XRY-Dateien nicht möglich. Der Beschwerdeführer habe am 12. Mai 2025 die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg um die Überprüfung des Chats und um die erneute Zustellung der XRY-Dateien ersucht, ohne Rückmeldung erhalten zu haben. Vorliegend gehe es nicht um Beweisanträge, sondern um die Aufnahme von Akten. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beschränke selektiv das Akteneinsichtsrecht.