1.2.4. Der Beschwerdeführer nahm dazu Stellung und legte dar, die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg lege den Schutz der Privatsphäre sonderbar aus. Es fänden sich ganze Chats zwischen B._____ und einer unbeteiligten dritten Person bzw. seiner Freundin in den Akten. Wichtige Akten würden dem Beschwerdeführer unter dem Titel "Privatsphäre" verweigert. Dies geschehe mit Absicht und selektiv. In den Akten befinde sich der „Wolfsrudel-Chat" mit 1892 Seiten. Im Dokument, welches dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehe, klafften massive Lücken, was verwunderlich sei. Es mache den Anschein, dass hier selektiv Chats entfernt worden seien.