Am 29. Januar 2025 seien dem Beschwerdeführer die umfangreichen und paginierten Akten (Stand 27. Januar 2025) auf fünf USB-Sticks inkl. Ritterverzeichnis zugestellt worden. Mit Schreiben vom 20. Februar 2025 sei dem Beschwerdeführer überdies ein Aktenverzeichnis (Stand 27. Januar 2025) zugeschickt worden. Am 15. April 2025 seien ihm zudem die seit dem 27. Januar 2025 neu dazugekommenen Akten in paginierter Form inkl. Aktenverzeichnis zugestellt worden. Somit verfüge er (Stand 15. April 2025) über sämtliche Akten.