1.2.3. Mit Beschwerdeantwort hielt die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg fest, die gesicherten Daten würden länger als ein Jahr bei der Kantonspolizei Aargau aufbewahrt, was dem Beschwerdeführer am 22. April 2025 mitgeteilt worden sei. Die Akteneinsicht sei nicht verweigert worden. -6-