In diesem seien unweigerlich auch Aussagen über den Beschwerdeführer und vor allem betreffend Kinderpornografie getätigt worden, weshalb die Chats unabdingbar seien, um seine Unschuld zu belegen. Es sei notwendig diese Daten jetzt einzuholen bzw. zu sichern, da sie gemäss Rapport der IT-Forensik vom 19. September 2024 nur während eines Jahres nach Rapporterstellung aufbewahrt würden. Anlässlich der Verhaftung vom 6. Mai 2024 seien ihm und den Mitbeschuldigten die Mobiltelefone abgenommen worden. Somit bestehe schon ab dem 6. Mai 2025 die Gefahr, dass die Daten, je nach Rapportdatum, verloren gingen.