2.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg lehnte mit Schreiben vom 22. April 2025 den Antrag auf Herausgabe sämtlicher XRY-Dateien der Mobiltelefone des Beschwerdeführers sowie der Mitbeschuldigten ab. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob dagegen am 25. April 2025 elektronisch Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Rechtsbegehren: