Anhang 4 bzw. 7 zum Antrag zur Strafanzeige, Straftatendossier]) gehabt haben bzw. bei korrekter Diagnose (einer Anastomoseninsuffizienz) wäre der tatbestandsmässige Erfolg mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert worden (bspw. durch Drainagen), womit ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen der möglichen unterlassenen korrekten Diagnosestellung und dem Taterfolg gegeben wäre. - 21 -