Nach Darstellung des Privatgutachters ist ein CT mit Kontrastmittel Goldstandard zum Ausschluss einer Anastomoseninsuffizienz am Magen-Darm-Trakt (Privatgutachten, Ad Frage 1). Auch wenn dem Privatgutachten als Parteigutachten nicht derselbe Stellenwert zukommt wie einem amtlichen Gutachten, handelt es sich dabei doch um eine Fachmeinung, welche nicht als von vorneherein unzutreffend bezeichnet werden kann. Dies insbesondere auch angesichts - 20 -