In klinischer Hinsicht äusserte sich der Austrittsbericht des Beschuldigten dahingehend, dass es am 3. (recte: 4.) postoperativen Tag zu einem deutlichen Schmerzereignis im Bereich der unteren Thorax-Apertur und gleichzeitig Erhöhung der Infektwerte gekommen sei. Das Abdomen des Beschwerdeführers sei hingegen weich und klinisch nicht peritonitisch gewesen (Austrittsbericht des Beschuldigten vom 2. Mai 2024, S. 2 [Anhang 5 zum Antrag zur Strafanzeige, Straftatendossier]. Dies widerspricht den Akten. In der Krankengeschichte des Beschwerdeführers (KG-Einträge ab dem 9. April 2024 [Patientenakten [...]/USB-Stick bzw. Zwangsmassnahmen];