Er schlage vor, zwei Stellungnahmen von Zeugen betreffend die postoperative Behandlung einzuholen. Erstens von Dr. G._____, Assistenzarzt, welchem verboten worden sei, sich weiter um den Beschwerdeführer zu kümmern bzw. betreffend die Aussage, dass das empfohlene CT mit Kontrastmittel nicht durchgeführt worden sei. Zweitens von Dr. I._____, Gynäkologin, welche sich darum gekümmert habe, dass der Beschwerdeführer notfallmässig ins [...] auf die Notfallstation zugewiesen worden sei (Ad Frage 2).