Nebst CT des Abdomens und dem Labor spreche mindestens auch die Beurteilung durch die Pflege für eine Re-Intervention, auch wenn dies keine fachärztliche Beurteilung sei. Dies sei der springende Punkt – zu diesem Zeitpunkt habe keine fachärztliche Beurteilung vorgelegen (Ad Frage 2). Wie sollte man von einer korrekten fachärztlichen Behandlung ausgehen, wenn keine Beurteilung vorliege? (Ad Frage 2). Es liege eine Diskrepanz vor zwischen den Aussagen des Beschwerdeführers und der Beurteilung durch den Gutachter bei "fehlenden schriftlichen Befunden oder Verordnungen". Er schlage vor, zwei Stellungnahmen von Zeugen betreffend die postoperative Behandlung einzuholen.