Im amtlichen Gutachten würden widersprüchliche CRP-Werte erwähnt (Ad Zusammenfassung des Ablaufes aus Gutachtersicht). Es stellte sich die Frage, ob der Beschwerdeführer nach durchgeführtem CT- Abdomen vom 13. April 2024 vom Beschuldigten oder Stellvertreter gesehen worden sei und weshalb kein Kontrastmittel-CT durchgeführt worden sei. Zum Ausschluss einer Anastomoseninsuffizienz am Magen-Darm- Trakt sei für ihn ein CT mit Kontrastmittel Goldstandard (Ad Frage 1). Nebst CT des Abdomens und dem Labor spreche mindestens auch die Beurteilung durch die Pflege für eine Re-Intervention, auch wenn dies keine fachärztliche Beurteilung sei.