Retrospektiv mit nachgewiesener Anastomoseninsuffizienz im Resektat von der Operation vom 1. Mai 2024 sei der angenommene, protrahierte Heilungsverlauf nicht zutreffend (Frage 2d). Ein Revisionseingriff als Re-Laparoskopie bzw. Re-La- parotomie werde in der Regel bei nachgewiesener Anastomoseninsuffizienz oder deren Verdacht durchgeführt oder könne bei unklaren Heilungsverläufen durchgeführt werden. Dies erfolge in der Regel, um eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei Anastomoseninsuffizienz durch eine möglicherweise fulminant verlaufende Peritonitis (Entzündungsreaktion des Bauchraumes) zu verhindern.