6.2.4. Im amtlichen Gutachten wird ausgeführt, dass in Zusammenschau mit der durchgeführten Bildgebung des CT-Abdomens vom 13. April 2024 retrospektiv der Befund als Anastomoseninsuffizienz zu werten sei. Mit dem klinischen Bild des Abdomens und Zusammenschau der Bilder und des Labors wäre eine Re-Laparaskopie oder Laparotomie oder allenfalls eine zusätzliche Bildgebung in Erwägung zu ziehen gewesen. Letztlich sei aber der klinische Zustand des Patienten ausschlaggebend. Sei dieser zweifelhaft, sollte eine Re-Laparaskopie oder Re-Laparaotomie durchgeführt werden.