Eine Laborkontrolle fand nicht statt. Dem Beschwerdeführer wurden Entwässerungstabletten gegen die massiven Wassereinlagerungen mitgegeben (vgl. Antrag zur Strafanzeige S. 3, Straftatendossier). Am 24. April 2024 wurde nach zunehmender Verschlechterung des Allgemeinzustands des Beschwerdeführers mit Fiebergefühl, Dyspnoe und stechenden Brustschmerzen (vgl. E-Mail des Beschwerdeführers an den Beschuldigten vom 24. April 2024 [Anhang 3 zum Antrag zur Strafanzeige, Straftatendossier]) ein CT des Thorax-Abdomens mit intravenösem Kontrastmittel durchgeführt.