Am 13. April 2024 wurde, nachdem dem Beschwerdeführer wegen stärkster Bauchschmerzen, aufgrund welcher er laut Partnerin "fast kreppiere", Morphin gespritzt (vgl. KG-Einträge vom 13. April 2024 [Patientenakten [...]/USB-Stick bzw. Zwangsmassnahmen]) und ein CT des Abdomens durchgeführt mit der Fragestellung bezüglich einer Anastomoseninsuffizienz. Im CT-Bericht vom 13. April 2024 wurde u. a. eine deutliche Wandverdickung der Anastomose und eine partiell nicht sicher abgrenzbare Darmwand auf einer Länge von 5 mm, Differenzialdiagnose "Insuffizienz nicht vollständig ausgeschlossen – in Rücksprache mit dem zuweisenden Arzt bei Verschlechterung der Klinik Durchführung der